In den letzten Jahren ist die Tradition mehr und mehr eingeschlafen, dass die Mitglieder die Fahrten mit dem eigenen Schiff ins BYC-Vereinsfahrtenbuch eintragen.
Warum also nun unser Fahrtenbuch?
Zum einen ist es natürlich eine schöne Dokumentation, in welchen Regionen auf Nord - oder Ostsee, auf dem Mittelmeer oder dem Atlantik die Boote des BYC unterwegs waren.
Zum anderen kann der Eintrag ins Vereinsfahrtenbuch aber auch positive versicherungstechnische Auswirkungen für die Mitglieder des BYC haben.
Wie alle Sportvereine in Bremen ist auch der BYC im Landessportbund Bremen organisiert. Hierüber gibt es eine Grundversicherung für den Breitensport die unter bestimmten Umständen auch für ein BYC-Mitglied auf einer registrierten Fahrt (z.B. Fahrtenbuch) gelten kann.
Auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz unserer Berufsgenossenschaft (VBG) kann unter ganz bestimmten Umständen bei durch den Verein registrierten Fahrten des Mitgliedes greifen.
Es gilt ganz klar, wer sich nicht einträgt, ist mit Sicherheit nicht dokumentiert und als Fahrt eines BYC Bootes registriert.
Deshalb unsere Bitte an die BYC-Mitglieder:
Der Vorstand